Das Landeskabinett Nordrhein-Westfalen hat am 08.03.2016 beschlossen, Beschwerde gegen die Laufzeitverlängerung der belgischen Atomkraftwerke Doel 1, Doel 2 und Tihange 1 bei der EU-Kommission sowie beim ESPOO-lmplementation-Committee der UN einzulegen. Beide Beschwerden wurden gemeinsam mit dem Land RheinlandPfalz erhoben.
Nordrhein-Westfalen legt Beschwerde gegen belgische Atomkraftwerke ein Gutachten sieht erhebliche rechtliche Verfehlungen bei der Laufzeitverlängerung für belgische Atomkraftwerke Nordrhein-Westfalen hat am 08.03.2016 gemeinsam mit Rheinland-Pfalz Beschwerde gegen den Betrieb der umstrittenen Atomkraftwerke in Belgien bei der Europäischen Kommission und bei den Vereinten Nationen eingelegt.
Das Landeskabinett hat dazu in seiner Sitzung vom 08.03.2016 den Weg frei gemacht. „Doel 1 und 2 swie Tihange 1 sind umstrittene Alt-Reaktoen, deren Laufzeiten ohne förmliche Beteiligung der Nachbarstaaten weit über die geplante Lebensdauer von 40 Jahren hinaus verlängert nd bei der die Gewinnmaximierung vor das Vorsorgeprinzip gestellt wurde“, sagte Umweltminister Johannes Remmel. „Zusammen mit Rheinland-Pfalz würden wir in NRW zu den potentiell erheblich betroffenen Gebieten gehören, wenn es bei den Uralt-Reaktoren.zu einem nuklearen Ernstfall kommt und radioaktive Stoffe frei gesetzt werden“, kritisierte Minister Remmel weiter. ‚Wir haben erheblichen Zweifel nicht nur an der Betriebssicherheit, sondern auch, ob die Laufzeitverlängerung durch. die belgische Regierung mit europäischem und internationalen Recht vereinbar ist. Deshalb legen wi.r zusammen mit Rheinland-Pfalz die Beschwerden ein.“ Wirtschaftsminister Garrelt Duin sagte: „Nach der Pannenserie in den belgischen Atomkraftwerken sind wir_gemeinsam mit der rheinland-pfälzischen Landesregierung sehr beunruhigt und teilen die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger in der Städteregion Aachen und in den Niederlanden. Die Laufzeitverlängerung ist ein Irrweg. Die Reaktorblöcke müssen vom Netz. Endgültig.“ Die belgischen Atomkraftwerke Doel 1, Doel 2 und Tihange 1 wurden bereits zwischen 1974 und 1975 in Betrieb genommen und sollten nach belgischem Recht eigentlich 2015 vom Netz gehen. Durch eine zwischenzeitliche Gesetzesänderung wurde die Laufzeit der R“eaktoren bis 2025 verlängert. Ein von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gemeinsam im Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt nun zum Ergebnis, dass es sich bei den Laufzeitverlängerungen faktisch um erhebliche Änderungen der ursprünglicen.
Genehmigungen handelt, für die nach Europäischen Richtlinien und der so genannten ESPOO-Konvention eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
erforderlich gewesen wäre. An einem solchen Verfahren hätten unter Beachtung des grenzüberschreitenden Charakters auch die Nachbarstaaten beteiligt werden
müssen. „Dies wurde jedoch von Belgien unterlassen“, kritisierte Minister Remmel. Mit der Beschwerde wollen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz erreichen, dass die EU-Kommission prüft, ob eine Vertragsverletzung vorliegt und daher ein entsprechendes Verfahren gegen Belgien eingeleitet werden muss. Die Beschwerdeschriften sowie das zu Grunde liegende Rechtsgutachten sind als Hintergrundinformation beigefügt.
Vorlage: Landesregierung-Tihange-MMV16-3797