Der Städteregionsausschuss gab am Dienstag 2. Februar 2016 einstimmig den Weg zur Klage frei. Auch die Gespräche mit der belgischen Umweltschutzorganisation Greenpeace hinsichtlich einer Klagebeteiligung liefen gut. Folgende Aufträge wurden per Eilbeschluss vom Städteregionsausschuss an die Verwaltung erteilt:
- einen Nichtigkeitsantrag beim belgischen Staatsrat zur Nichtigkeitserklärung des Beschlusses der belgischen Atomenergiebehörde (FANK) zur Zulassung der Wiederinbetriebnahme von Tihange 2 einzureichen,
- eine Klage vor einem ordentlichen Gericht in Brüssel einzureichen, mit dem Ziel, die Stilllegung von Tihange 2 zu betreiben,
- einen Klagebeitritt der StädteRegion Aachen zur Klage von Greenpeace Belgien gegen Tihange 1 vorzubereiten und im Gegenzug Greenpeace Belgien auch einen Klagebeitritt zur Klage der StädteRegion Aachen gegen Tihange 2 zu ermöglichen,
- alle in Betracht kommenden Auskunftsrechte der StädteRegion Aachen oder EU-Kommission gegen die belgischen Behörden zu nutzen sowie parallel in Gespräche mit der EU-Kommission einzutreten.
Elisabeth Paul, Grüne stellv. Städteregionsrätin teilte die Besorgnis und Fassungslosigkeit der Bevölkerung, die alten Schrottreaktoren trotz zahlreicher Sicherheitsrisiken wieder hoch zu fahren. Spätestens seit Fukushima sei auch dem letzten klar geworden, dass Kernenergie keine beherrschbare Technologie sei und dass die Folgen für Mensch und Natur niemand auf dieser Welt verantworten könne. Das Verhalten des Betreibers Elektrabel sei „Menschenverachtend“, der sich offensichtlich schon auf einen Ernstfall einstelle und das Kühlwasser von 10 auf 45 Grad aufheize, um ein Bersten der brüchigen Reaktoren im Ernstfalll zu verhindern.
Außerdem übte die Grünen Politikerin Kritik am jahrelangen mangelnden Einsatz der Bundesregierung, auf eine Abschaltung der Schrottreaktoren zu bestehen. Demgegenüber zeuge das nun breit aufgestellte, euregionale Bündnis über Landes-, Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg, von einer großen Bereitschaft alle Maßnahmen auszuschöpfen, um diesen gefährlichen Nachbarn endgültig abzuschalten.
Mit dem Beschluss einher ging die Bereitstellung von 100.000 Euro für die Klage, um Anwalts-, Sachverständigen- und Gerichtskosten zu decken. Nach Einschätzung der von der Städteregion beauftragten Anwältin Ute Jasper Jahre dürfte das Verfahren Jahre dauern.